Abschlussgebühr

Die Abschlussgebühr ist eine einmalige Gebühr, die bei Abschluss eines Kreditvertrags erhoben wird – häufig bei Bausparverträgen oder bestimmten Verbraucherdarlehen. Sie wird direkt bei Vertragsbeginn fällig und dient zur Deckung der Verwaltungskosten des Kreditinstituts. Weiterlesen

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Datum: 17. Juli 2025

Von: Viktor Pasztor

Warum gibt es überhaupt eine Abschlussgebühr?

Banken und Bausparkassen begründen die Abschlussgebühr mit dem Verwaltungsaufwand rund um die Vertragserstellung, Beratung und Kundenbetreuung. Sie fließt in der Regel nicht in den Darlehensbetrag ein, sondern wird separat fällig – meist direkt bei Vertragsabschluss oder mit der ersten Sparrate.

Wüsstest du?

Die Abschlussgebühr darf laut einem BGH-Urteil (Az. XI ZR 3/10) nicht für allgemeine Verbraucherkredite erhoben werden – bei Bausparverträgen jedoch schon.

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FAQs

Ja – aber nicht immer.
Während Abschlussgebühren bei Bausparverträgen rechtlich zulässig sind, hat der Bundesgerichtshof sie bei Konsumentenkrediten als unzulässig eingestuft. Du solltest also genau hinsehen, für welche Kreditart die Gebühr verlangt wird.

Ja, bei rechtzeitigem Widerruf bekommst Du die Abschlussgebühr in der Regel zurück.

Bei Bausparverträgen: Ja – sie wird beim Abschluss fällig, unabhängig von der späteren Darlehensphase.

Nein, nicht direkt. Dennoch erhöht sie die realen Gesamtkosten Deines Kredits.

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