Warum gibt es überhaupt eine Abschlussgebühr?
Banken und Bausparkassen begründen die Abschlussgebühr mit dem Verwaltungsaufwand rund um die Vertragserstellung, Beratung und Kundenbetreuung. Sie fließt in der Regel nicht in den Darlehensbetrag ein, sondern wird separat fällig – meist direkt bei Vertragsabschluss oder mit der ersten Sparrate.
Wüsstest du?
Die Abschlussgebühr darf laut einem BGH-Urteil (Az. XI ZR 3/10) nicht für allgemeine Verbraucherkredite erhoben werden – bei Bausparverträgen jedoch schon.

FAQs
Ist die Abschlussgebühr legal?
Ja – aber nicht immer.
Während Abschlussgebühren bei Bausparverträgen rechtlich zulässig sind, hat der Bundesgerichtshof sie bei Konsumentenkrediten als unzulässig eingestuft. Du solltest also genau hinsehen, für welche Kreditart die Gebühr verlangt wird.
Ist die Abschlussgebühr erstattungsfähig, wenn ich vom Vertrag zurücktrete?
Ja, bei rechtzeitigem Widerruf bekommst Du die Abschlussgebühr in der Regel zurück.
Muss ich die Gebühr auch zahlen, wenn ich keinen Kredit in Anspruch nehme?
Bei Bausparverträgen: Ja – sie wird beim Abschluss fällig, unabhängig von der späteren Darlehensphase.
Wird die Abschlussgebühr in den effektiven Jahreszins eingerechnet?
Nein, nicht direkt. Dennoch erhöht sie die realen Gesamtkosten Deines Kredits.