Was bedeutet Antragsteller*in im Kreditwesen genau?
Antragstellung: Der erste Schritt zur Finanzierung
Ob Baufinanzierung, Ratenkredit oder Anschlussfinanzierung – ohne Antragsteller*in geht nichts. Du reichst beim Kreditgeber (z. B. Bank, Online-Anbieter, Bausparkasse) die nötigen Unterlagen ein, damit Deine Bonität geprüft und eine Kreditentscheidung getroffen werden kann. Je nach Kreditart kann die Antragstellung online, persönlich oder schriftlich erfolgen.
Verantwortung und Anforderungen
Als Antragstellerin bist Du nicht automatisch auch Kreditnehmerin – zum Beispiel bei gemeinsamer Antragstellung mit einem Partner*in. Wichtig ist: Du musst geschäftsfähig sein und in der Regel ein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Zudem prüft der Kreditgeber Deine Bonität, oft über eine Schufa-Auskunft oder durch eine umfassende Kreditprüfung.
Wichtige Unterlagen, die Du bereitstellen musst
– Gehaltsnachweise / Einkommensnachweise
– Nachweis über Eigenkapital
– Haushaltsrechnung (Einnahmen-Ausgaben-Übersicht)
– Aktuelle Kontoauszüge
– Ggf. Infos zur Immobilie oder zum Verwendungszweck
Antragstellerin vs. Kreditnehmerin
Der Begriff „Antragstellerin“ bezieht sich auf den Zeitpunkt vor der Kreditbewilligung. Sobald der Kreditvertrag unterschrieben und das Geld ausgezahlt wurde, wirst Du zur Kreditnehmerin. Dennoch gelten bereits bei der Antragstellung bestimmte Pflichten – etwa wahrheitsgemäße Angaben.

FAQ: Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn zwei Personen gemeinsam Antragsteller*in sind?
Dann prüft die Bank beide Bonitäten – häufig verbessert sich dadurch die Kreditwürdigkeit, was günstigere Konditionen bedeuten kann.
Muss ich bei Online-Krediten auch Antragsteller*in sein?
Ja, auch bei Online-Krediten gibst Du Deine Daten an, lädst Unterlagen hoch und legitimierst Dich – meist über VideoIdent oder PostIdent.
Kann ich Antragstellerin sein, aber jemand anderes Kreditnehmerin?
Das ist ungewöhnlich, aber möglich – z. B. bei Kreditvermittlungen oder im Rahmen einer Vollmacht. Rechtlich wird’s dann allerdings komplex.